Bericht aus dem Kreistag über Hilfe zur Pflege 2018

Hilfe zur Pflege 2018 – Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen Die Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen bieten eine gute Möglichkeit, um die Situation im Rhein-Neckar-Kreis mit der in anderen Kreisen zu vergleichen.

Bericht der Heimaufsichtsbehörde

Zunächst dankte Kreisrat Frank Weiß für die Fraktion der Freien Wähler für den ausführlichen Bericht und die geleistete Arbeit durch die Heimaufsichtsbehörde. Die Heimaufsichtsbehörde ist derzeit für 84 stationäre Einrichtungen für Senioren, Pflegebedürftige und Behinderte, sowie 66 ambulant betreute Wohngemeinschaften zuständig. In beiden Bereichen seien zukünftig Zuwächse zu erwarten. Bei den statistischen Erhebungen des Berichts für die stationären Einrichtungen hält Frank Weiß insbesondere folgende Sachverhalte für interessant:

 Der Anteil der Senioren mit 80 Jahren und darüber liegt bei 71 %.

 Die Pflegestufen 3 und 4 sind mit zusammen 66 % am häufigsten vertreten.

 Der Anteil der Bewohner mit Migrationshintergrund steigt und liegt derzeit bei 5 %.

 Aufgrund der Vorgaben der Landesheimbauverordnung müssen die Pflegeheime vollständig auf Einzelzimmer umgestellt werden. Die Einzelzimmerquote lag bei 68 %.

Bei den stationären Einrichtungen werden einmal jährlich unangemeldete Regelprüfungen und anlassbezogene Prüfungen durchgeführt. Die Prüfungen orientieren sich an einem Leitfaden des Landessozialministeriums und werden häufig koordiniert mit den Prüfungen des Gesundheitsamtes durchgeführt. Die Prüfergebnisse werden direkt vor Ort besprochen und zusammen mit den Auswertungen der schriftlichen Unterlagen, z.B. Personalangelegenheiten, in einem Prüfbericht zusammengefasst. Nach dem Transparenzgebot muss der Bericht in den Heimen ausgehängt und zugänglich gemacht werden. Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften haben ein abgestuftes Prüfsystem, da die Verantwortlichkeit der Bewohner in der Regel höher liegt.

Probleme seien hier eher in der Gründungsphase zu erwarten bis sich die Strukturen ausgebildet haben. Daher werde in den ersten drei Jahren Regelprüfungen, anschließend nur noch Anlassprüfungen durchgeführt, so Frank Weiß. Derzeit sind 15 Einrichtungen in der Phase der Regelprüfungen. Es gab nur wenige Beanstandungen. Die Prüfungen konnten in beiden Bereichen zu 100 % umgesetzt werden. Bei den stationären Einrichtungen waren 6 % ohne Beanstandungen. Insgesamt wurden 312 Mängel festgestellt. Trotz der hohen Zahl ist das ein Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren. Die meisten Mängel waren im Bereich der Pflege- und Betreuungsqualität zu verzeichnen. Hierzu gehören auch mit einem hohen Anteil Medikamentenfehler. Bei genauer Betrachtung werde deutlich, dass die Mehrzahl der Fehler im Bereich der Dokumentation, Beschriftung, Aufbewahrung, u.ä. liegen. Die Fehler mit realem Bezug zu den Patienten und Risiken für die Bewohner seien eher selten. Die festgestellten Mängel hatten in der Mehrzahl Beratungen und wenige Anordnungen zur Folge. In zwei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, in weiteren zwei Fällen die Staatsanwaltschaft informiert. Der Bericht beschreibe eine intensive und effiziente Prüfstruktur, die auch vollumfänglich umgesetzt wird. Nach Frank Weiß´ Eindruck entfalten diese Prüfungen auch eine spürbare und nachhaltige Wirkung in den Pflegeheimen. Der Gedanke und Respekt vor den Prüfungen sei präsent. Die Heime seien bemüht, die Anforderungen zu erfüllen und auf die unangemeldeten Prüfungen vorbereitet zu sein. Ein Wermutstropfen scheint ihm dabei der Umstand, dass viel Arbeitskraft in der Dokumentationsarbeit gebunden wird. Da die Anforderungen hoch sind, seien hier häufig die Fachkräfte gefordert und eingespannt.

Autor Kreisrat Frank Weiß, FWV Oftersheim, Peter Riemensperger KR

Hermann Dolezal

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